Information für Zuweiser: So überweisen Sie Ihre Patienten an eine qualifizierte Ernährungsfachkraft
Als Haus- oder Facharzt können Sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung Ihrer Patienten leisten – durch die gezielte Überweisung zur Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie bei einer qualifizierten Ernährungsfachkraft.
Wann ist eine Überweisung sinnvoll?
Eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie kann medizinisch indiziert sein bei:
- Adipositas
- Diabetes mellitus
- Fettstoffwechselstörungen
- Magen-Darm-Erkrankungen (z. B. Reizdarm, Zöliakie, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen)
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien
- Hypertonie
- Onkologischen Erkrankungen
- Ess- und Fütterstörungen
- Und weiteren ernährungsbedingten Erkrankungen
So überweisen Sie richtig
Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Diese ersetzt das klassische Überweisungsformular.
Die Notwendigkeitsbescheinigung sollte enthalten:
- Name und Diagnose des Patienten (ICD-10-Code empfohlen)
- Hinweis auf die medizinische Notwendigkeit einer Ernährungstherapie
- Stempel und Unterschrift der Arztpraxis
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten einer qualifizierten Ernährungstherapie nach § 43 SGB V. Die Höhe der Erstattung variiert je nach Krankenkasse. In der Regel müssen Patienten einen Eigenanteil leisten. Private Krankenkassen erstatten die Kosten meist auf Grundlage individueller Vereinbarungen. Patienten sollten sich vorab bei ihrer Versicherung informieren.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Beratung durch eine zertifizierte Fachkraft erfolgt, z. B.:
- Diätassistent/in
- Oecotropholog/in oder Ernährungswissenschaftler/in mit Zusatzqualifikation
- Zertifiziert über Berufsverbände (z. B. VFED, VDOE, QUETHEB)
Ihre Vorteile als Zuweiser
- Entlastung Ihrer Praxis durch gezielte Unterstützung bei ernährungsbedingten Erkrankungen
- Verbesserung der Lebensqualität Ihrer Patienten durch nachhaltige Lebensstiländerung
- Zusammenarbeit mit einer qualifizierten Ansprechpartnerin für die ernährungstherapeutische Betreuung
Die Zuweisung Ihrer Patienten erfolgt extrabudgetär!
Sie haben Fragen oder möchten mit mir in Kontakt treten? Melden Sie sich gerne über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch!